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Was auf einer Rechnung stehen muss

Die Pflichtangaben nach § 11 UStG — und was passiert, wenn eine davon fehlt.

Die Pflichtangaben

Eine Rechnung braucht: Name und Anschrift des Leistenden und des Empfängers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, Tag der Lieferung oder Leistung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Nummer und die UID des Leistenden.

Ab einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro kommt die UID des Empfängers dazu. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro genügen weniger Angaben.

Warum das für den Empfänger wichtiger ist als für den Aussteller

Fehlt eine Pflichtangabe, ist der Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet. Der Schaden trifft also in erster Linie den, der die Rechnung bekommt — weshalb es sich lohnt, eingehende Rechnungen bei der Erfassung zu prüfen und nicht erst bei der Betriebsprüfung.

In Landsteiner Finance

Eingehende Belege werden bei der Analyse gegen die Pflichtangaben geprüft; das Ergebnis steht als Prüfhinweis am Beleg. Ausgangsrechnungen werden beim Erstellen geprüft, bevor sie hinausgehen.

Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater zuständig.

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