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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Was zählt wann?

Warum bei der E/A-Rechnung das Zahlungsdatum entscheidet und nicht das Rechnungsdatum — und warum dieser eine Unterschied die meisten Fehler verursacht.

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zählt eine Einnahme in dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich zufließt — und eine Ausgabe in dem Jahr, in dem es abfließt. Das Datum auf der Rechnung ist dafür ohne Bedeutung.

Eine Rechnung vom 28. Dezember, die im Januar bezahlt wird, gehört ins neue Jahr. Das klingt einfach und ist die häufigste Fehlerquelle, weil die Rechnung ja schon im alten Ordner liegt.

Der Unterschied zur doppelten Buchführung

Bei der doppelten Buchführung zählt stattdessen der Zeitpunkt der Leistung beziehungsweise der Rechnungsstellung. Dieselben Belege ergeben also je nach Gewinnermittlungsart unterschiedliche Perioden.

Wer von der E/A-Rechnung zur doppelten Buchführung wechselt, muss diesen Übergang gesondert behandeln — sonst wird ein Geschäftsfall doppelt oder gar nicht erfasst.

In Landsteiner Finance

Landsteiner Finance kennt beide Betriebsarten und fragt bei der E/A-Rechnung deshalb konsequent nach dem Zahlungsdatum. Auswertungen, UVA und Journal verwenden dasselbe Periodendatum wie die Buchung selbst.

Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater zuständig.

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